Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-/ Lieferbedingungen (ABG)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der roho GmbH im folgenden Verkäufer genannt und ihren Kunden.
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der roho GmbH
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die roho GmbH hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
2. Technische Angaben
2.1 Technische Einzelheiten in Wort, Zahl oder Bild, z.B. in Bezug auf Gewicht, Abmessungen, Druck, Temperatur und andere Leistungsangaben auf den Internetseiten des Verkäufers sind Schätzwerte, es sei denn, diese Werte wurden ausdrücklich als verbindlich ausgewiesen. Einzelheiten von technischen Beschreibungen und/oder andere Bestandteile können nicht als vertragsmäßige Eigenschaft betrachtet werden. Eine vertragsmäßige Eigenschaft kann sich nur aus einer ausdrücklichen Erklärung ergeben.
2.1 Die roho GmbH behält sich vor, sämtliche Produkte weiterzuentwickeln und deren Konstruktionsmerkmale auch ohne Vorankündigung zu ändern. Produktdarstellungen sind daher nicht als verbindlich anzusehen.
Bei Nachbestellungen ist aus diesem Grunde eine Verträglichkeit alt/neu vom Besteller durch Rücksprache mit der roho GmbH abzustimmen.
3. Preis, Zahlung, Sicherheit
3.1 Die im online Shop ausgewiesenen Preise sind in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Nettobetrag, Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Lieferkosten werden in der Kasse des online Shops gesondert ausgewiesen.
3.2 Der Verkäufer behält sich vor, die Ware erst bei vollständigen Zahlungseingang auszuliefern.
3.3 Der Verkäufer bedient sich beim Zahlungsverkehr im Internet aus Sicherheitsgründen dem Online-Clearing Service mit PayPal. Die Daten werden nach dem neuesten SSLVerschlüsselungsverfahren vor Missbrauch geschützt.
3.4 Der Käufer kann zwischen Zahlungen per Nachnahme oder Vorauskasse entscheiden. NN-Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.
3.5 Der Verkäufer behält sich vor, bei ungünstigen Kreditauskünften oder sonstige einer ordnungsgemäßen Bezahlung widersprechenden Informationen, Vorauskasse zu verlangen.
4. Gefahrenübergang/Transport
4.1 Die Gefahr des Verlustes der Güter geht bei deren Ablieferung an den Frachtführer des Spediteurs auf den Käufer über, spätestens jedoch, wenn die Güter das Werk verlassen haben.
Wenn keine speziellen Instruktionen vorliegen, so obliegt die Entscheidung über Transportmittel und Transportwege dem Verkäufer, wobei die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Der Verkäufer wählt den Spediteur oder Frachtführer aus. Der Käufer kann Teillieferungen nicht ablehnen.
5. Lieferfristen
5.1 Der Verkäufer hat sich nach besten Kräften zu bemühen, die vereinbarten Lieferfristen und -daten einzuhalten.
5.2 Der Verkäufer ist nicht für Leistungsverzögerungen oder Nichterfüllung haftbar, wenn diese entstanden sind wegen oder im Zusammenhang mit Ereignissen oder Versäumnissen, die nach vernüftigen Maßstäben, nicht seiner Kontrolle unterliegen.
5.3 Nach Ablauf einer dem Verkäufer gewährten angemessenen Fristverlängerung ist der Käufer zur Beendigung des Vertrages berechtigt wenn die Lieferung aus Gründen oder wegen Ereignissen unmöglich werden, für die der Verkäufer verantwortlich ist.
5.4 Schadenersatzansprüche und alle weiteren Ansprüche im Besonderen sind ausgeschlossen. Bei grober oder absichtlich Nachlässigkeit gilt dieser Haftungsausschluss nicht.
6. Garantie und Haftung
6.1 Der Verkäufer leistet eine Garantie für seine gelieferte Waren von 24 Monaten ab Auslieferungstag unter folgenden Voraussetzungen:
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu inspizieren und Defekte die als Transportschäden zu klassifizieren sind, sofort beim Transporteur geltend zu machen. Die Ware ist mit der nötigen Sorgfaltspflicht zu behandeln und fachgerecht zu lagern. Bei zweckfremder Verwendung erlischt die Garantierverpflichtung.
6.2 Der Käufer selbst ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Einsatz der Displaysysteme verantwortlich. Örtlich abweichende Brandschutzbestimmungen und sonstige Vorschriften sind vom Käufer oder der von ihm beauftragen Person beim Einsatz zu beachten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Güter bleiben Eigentum des Verkäufers, bis alle Ansprüche gegen den Käufer, egal welcher Art, einschließlich etwaiger ausstehender Rechnungssaldi, erfüllt sind.
8. Gesetzliche Bestimmungen
8.1 In Ergänzung zu den Bestimmungen des Vertrages sind ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
8.2 Erfüllungsort für die Lieferungen des Verkäufers ist der Ort, an dem sich die Lieferung zum Zeitpunkt des Gafahrenübergangs befanden. Fall nicht anderweitig vereinbart, ist Bad Mergenheim/Bundesrepublik Deutschland der Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers. Gerichtsort für Rechtsstreitigkeiten ist Bad Mergentheim. Der Verkäufer kann den Käufer jedoch vor einem Gericht an seinem Erfüllungsort verklagen.
9. Teilweise Ungültigkeit
9.1 Falls eine Vertragsbestimmung ungültig ist oder wird, so bleiben die anderen Bestimmungen gültig. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die möglichst nahe an die Bedeutung der ungültigen herankommt.
Igersheim, 01.01.2010